AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial und die
Vergabe von Nutzungsrechten durch Jens-Ulrich Koch, Waldenstr.
13, 99084 Erfurt.
I. Allgemeines
1. Angebote,
Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial
durch Jens-Ulrich Koch erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte zwischen Jens-Ulrich Koch und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten
Hinweises auf die AGB bedarf. Diese AGB finden auch auf die elektronische
Speicherung, den Abruf und die Übermittlung von digitalen Bilddatensätzen
Anwendung.
2. Es gelten
ausschließlich die AGB von Jens-Ulrich Koch. Abweichende AGB des Kunden finden
keine Anwendung, auch wenn Jens-Ulrich Koch ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. Ist der Kunde mit der Geltung dieser AGB für das jeweilige
Vertragsverhältnis nicht einverstanden, so hat er bereits geliefertes
Bildmaterial vollständig innerhalb von zwei (2) Werktagen ab Zugang an
Jens-Ulrich Koch zurückzusenden oder bei digitalen Bilddatensätzen zu löschen.
3. Wird durch
einen Vertreter im Namen und Auftrag eines Dritten gehandelt und dadurch ein
Vertragsverhältnis zwischen Jens-Ulrich Koch und dem Dritten angebahnt, ist der
Vertreter verpflichtet, Jens-Ulrich Koch die Identität des Dritten vor
Vertragsschluss bekannt zu geben.
II. Leistungs- und Pflichtenkatalog
Jens-Ulrich Koch stellt dem Kunden gegen eine Bearbeitungsgebühr Bilder bzw.
Bildmaterial in körperlicher Form (insbesondere Fotoabzüge, Diapositive,
Negative, Abdrucke, Grafiken etc.) und in elektronischer Form (insbesondere
digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder
Übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein jeweils gesondert zu
vereinbarendes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur Nutzung des
ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.
Jens-Ulrich Koch vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen
Urheberrecht. Die Nutzungsrechtsvergabe erfolgt vorbehaltlich einer
gesonderten, abweichenden Vereinbarung nur für den Raum Bundesrepublik
Deutschland. Das Bildmaterial wird dem Kunden zum Zwecke der Auswahl, des
Erwerbs von Nutzungsrechten und der Nutzung vorübergehend leihweise zur Verfügung
gestellt. Es verbleibt im Eigentum von Jens-Ulrich Koch oder des jeweiligen
Fotografen.
1. Auswahl des
Bildmaterials Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten stellt
Jens-Ulrich Koch dem Kunden nach dessen Vorgabe das im jeweiligen Lieferschein
einzeln aufgeführte Bildmaterial (Auswahlsendung) zur ausschließlich internen
Sichtung und Auswahl vorübergehend und – vorbehaltlich einer gesonderten
Vereinbarung – nicht exklusiv für die vereinbarte Überlassungsdauer gegen
Zahlung der anfallenden Bearbeitungs- und Versandkosten zur Verfügung. Der
Kunde erwirbt weder durch die Zusendung oder Download, noch durch die Zahlung
der Bearbeitungs- und Versandkosten ein Eigentumsrecht und/oder ein
Nutzungsrecht an dem Bildmaterial.
2.
Rechtseinräumung /Nutzung des Bildmaterials a) Der Kunde ist verpflichtet,
Jens-Ulrich Koch vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem
Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem
Umfang und für welchen Raum erwerben möchte. Er hat im Falle der geplanten
Veröffentlichung in einem Printmedium auch anzugeben, in welcher Publikation
und mit welchem Verbreitungsgrad diese beabsichtigt ist. b) Jens-Ulrich Koch
räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein einfaches und - vorbehaltlich
abweichender Vereinbarung - nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen
Urheberrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks/Umfanges ein
(Freigabeerklärung). Jegliche Nutzung des Bildmaterials, auch für Werbezwecke,
als Arbeitsvorlage oder für Layout- und Präsentationszwecke bedarf der
vorherigen, ausdrücklichen Freigabeerklärung von Jens-Ulrich Koch. Stimmen die
Angaben des Kunden nach Ziffer 2. Abs. a) mit dem Umfang und der Art der
tatsächlichen Nutzung ganz oder teilweise nicht überein, gilt die
Freigabeerklärung für die von den Angaben des Kunden abweichende tatsächliche
Nutzung als nicht erteilt. In diesem Fall wird Jens-Ulrich Koch vom Kunden von
allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf die abweichende tatsächliche Nutzung
freigestellt. c) Das Bildmaterial ist vorbehaltlich einer gesonderten
Vereinbarung grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung in einem bestimmten
Medium für den vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang freigegeben. Im
Falle einer beabsichtigten Veröffentlichung des Bildmaterials in einem
Printmedium wird vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung das
Nutzungsrecht nur für eine einmalige Nutzung in der betreffenden Publikation,
nur für die erste Auflage in der Originalsprache eingeräumt. Weitergehende
Nutzungen, wie z. B. für das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen
oder sonstige Weiterungen des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts bedürfen
erneut der vorherigen Freigabeerklärung durch Jens-Ulrich Koch. d) Das
Duplizieren, Bearbeiten, Umgestalten, Nachbilden, Digitalisieren, elektronische
Archivieren etc. des Bildmaterials, dessen Weitergabe an Dritte, die
Übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die
Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche, vorherige
Einwilligung von Jens-Ulrich Koch nicht gestattet. e) Für die Honorarabrechnung
hat der Kunde nach erfolgter Nutzung anzugeben, welches Bildmaterial in welchem
Medium, an welcher Stelle, in welchem Format, in welchem Umfang (z. B. Auflage)
und für welchen Verbreitungsraum genutzt worden ist.
3.
Rückgabe/Löschung des Bildmaterials
a) Der Kunde ist verpflichtet, das ihm überlassene Bildmaterial sorgsam und
pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren. Das von
Jens-Ulrich Koch gelieferte Bildmaterial ist stets mit Bildnummern und
Bildquellennachweis versehen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass
diese Informationen immer mit dem Bildmaterial verbunden bleiben.
b) Bildmaterial, an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erwerben möchte oder
erworben hat, ist innerhalb des im Lieferschein angegebenen Zeitraumes
vollständig, unbeschädigt (d. h. frei von nicht zu entfernenden Fingerabdrücken
und Kratzern, Chemikalienresten, Knicken, Rissen, Beschriftungen etc.) und
ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden an Jens-Ulrich Koch
zurückzusenden oder bei digitalen Bilddatensätzen zu löschen. Die
Rückgabeverpflichtung umfasst auch zusammen mit dem Bildmaterial überlassene
Texte, Original-Diarahmen, Datenträger, etc.
c) Bildmaterial, für das der Kunde die Absicht des Nutzungsrechtserwerbs
bekundet oder an dem der Kunde Nutzungsrechte erworben hat, ist innerhalb von
dreißig (30) Tagen ab Datum des Lieferscheines vollständig, unbeschädigt und
ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden an Jens-Ulrich Koch
zurückzusenden.
d) Digitales Bildmaterial aus der Datenbank von Jens-Ulrich Koch ist
unverzüglich nach Auswahl bzw. Nutzung vollständig von allen Datenträgern des
Kunden zu löschen.
e) Erfüllungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden ist der Sitz von
Jens-Ulrich Koch. Bei Beschädigung oder Verlust des Bildmaterials bis zum
Eingang bei Jens-Ulrich Koch ist der Kunde zum Ersatz des entstandenen Schadens
von mindestes 500,-EURO verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Bildmaterial vom
Kunden an Dritte weitergegeben wird oder wenn Jens-Ulrich Koch das Bildmaterial
auf Wunsch des Kunden an einen Dritten sendet. Nach Ablauf der Rückgabefrist
fallen Blockierungsgebühren nach Ziffer VII. 3. an.
III.
Nutzungshonorar
1. Jede Nutzung des Bildmaterials von Jens-Ulrich Koch ist honorarpflichtig,
insbesondere auch die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu
Layoutzwecken, für Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die
ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werkes
werden.
2. Die Höhe des
Honorars ist vor der tatsächlichen Nutzung zu vereinbaren. Sie richtet sich
nach Medium, Art, Zweck und Umfang der beabsichtigten Nutzung, bei einer
beabsichtigten Veröffentlichung in Printmedien zudem nach deren
Verbreitungsgrad (Auflage), Aufmachung, etc.
3. Wird keine
gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die Honorarsätze für die
jeweilige Nutzung in der „Übersicht der marktüblichen Vergütung für
Bildnutzungsrechte“, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM), in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
4. Das
vereinbarte Honorar ist – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung –
jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu
entrichten. Jede andere, erweiterte und/oder wiederholte Nutzung ist erneut
honorarpflichtig und bedarf einer entsprechenden erneuten Freigabeerklärung und
Honorarvereinbarung.
5. Wird ein mit
dem Bildmaterial von Jens-Ulrich Koch bebildertes Objekt in einem weiteren
Medium abgebildet (z. B. Buchumschlag, Prospekt, Plakat etc.) und ist das
ursprüngliche Bildmotiv auf dieser Abbildung erkennbar, so hat der Kunde
Jens-Ulrich Koch über den neuen Nutzungszweck zu informieren und sich die
Freigabeerklärung für die neue Nutzung erteilen zu lassen. In diesem Fall ist
ein erneutes Nutzungshonorar an Jens-Ulrich Koch zu entrichten.
6. Das Honorar
ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. Wenn der Kunde
Jens-Ulrich Koch seine Nutzungsabsicht sowie Zweck und Umfang mitgeteilt hat
und ihm von Jens-Ulrich Koch die entsprechende Freigabeerklärung erteilt wurde,
ist Jens-Ulrich Koch berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn
die Nutzung nur teilweise erfolgt ist oder ganz unterbleibt.
IV.
Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten
1. Für die Bearbeitung von Bildbestellungen und die Zusammenstellung von
Auswahlsendungen berechnet Jens-Ulrich Koch dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr
von 30,-EURO. Weitere Kosten für Telekommunikation, Porto, Kuriere etc. werden
neben der Bearbeitungsgebühr gesondert in Rechnung gestellt.
2. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nach Ziffer II. 2. e) nicht nach,
ist Jens-Ulrich Koch berechtigt, für die Recherche eine Bearbeitungsgebühr
50,-EURO zu berechnen.
3. Jens-Ulrich Koch ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls zu entrichtende
Abgaben an die Künstlersozialversicherung für die jeweiligen Fotografen
weiterzuberechnen.
V.
Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht
1. Nutzungshonorare und Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten
oder sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und
Künstlersozialversicherungsabgaben.
2. Rechnungen von Jens-Ulrich Koch sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug
zur Zahlung fällig.
3. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
VI.
Bildquellennachweis und Belegexemplare
1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung einen Hinweis auf
Jens-Ulrich Koch in Verbindung mit dem Namen des Fotografen
(Bildquellennachweis) anzubringen. Aus der Platzierung des
Bildquellennachweises muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie
ersehen lassen. Jens-Ulrich Koch kann im Einzelfall verlangen, dass das
Bildmaterial ohne Bildquellennachweis veröffentlicht wird.
2. Unterbleibt der Bildquellennachweis ganz oder teilweise ohne Verlangen von
Jens-Ulrich Koch, ist Jens-Ulrich Koch berechtigt, einen Aufschlag von 100 %
auf das vereinbarte Honorar zu berechnen. Der Kunde hat Jens-Ulrich Koch von
aus dem unterlassenen Bildquellennachweis resultierenden Ansprüchen Dritter
freizustellen.
3. Von jeder Veröffentlichung in Printmedien hat der Kunde Jens-Ulrich Koch
unaufgefordert kostenlos ein vollständiges Belegexemplar mit Anstrich
zuzusenden. Sollten binnen eines Monats nach Veröffentlichung die
Belegexemplare nicht bei Jens-Ulrich Koch eingegangen sein, ist Jens-Ulrich
Koch berechtigt, einen Ausschnittdienst auf Kosten des Kunden mit der Beschaffung
von Kopien der Veröffentlichung zu beauftragen.
VII.
Haftung, Schadensersatz, Vertragsstrafe
1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung des Bildmaterials. Dies
gilt auch, wenn Jens-Ulrich Koch gesonderte Infotexte zu dem Bildmaterial liefert.
Für Rechtsverletzungen durch eine vertragswidrige, verfälschende und/oder sinnenstellende Nutzung in Bild und Text übernimmt
Jens-Ulrich Koch keine Haftung. In diesem Fall stellt der Kunde Jens-Ulrich
Koch von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer derartigen Verwendung
resultieren, frei.
2. Die Nutzung
von Bildern, auf denen Personen abgebildet sind, darf nur redaktionell
erfolgen. Für eine Nutzung derartiger Abbildungen zu Werbezwecken hat der Kunde
die Einwilligung des Abgebildeten einzuholen. Ausgenommen hiervon sind Bilder,
die mit „model-released“ oder „royality-free“ gekennzeichnet sind.
3. Wird das
bestellte oder genutzte Bildmaterial entgegen Ziffer II. 3. b) nicht innerhalb
der im Lieferschein angegebenen Frist zurückgegeben, ist Jens-Ulrich Koch
berechtigt, Blockierungsgebühren je Kalendertag der Fristüberschreitung und je
Bild in Höhe von EURO 2,- vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es
unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.
4. Im Falle
einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials, unberechtigter
Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Anfertigung
jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte ist Jens-Ulrich Koch
berechtigt, neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch
die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in
Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien
bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Weder mit
der Zahlung von Blockierungsgebühren, einer Vertragsstrafe noch des
Schadenersatzbetrages für beschädigtes oder verloren gegangenes Bildmaterial
erwirbt der Kunde ein Eigentums- und/oder Nutzungsrecht.
6. Jens-Ulrich
Koch haftet für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
VIII.
Sonstiges
1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Jens-Ulrich Koch und dem Kunden gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an
ausländische Kunden.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Göppingen, sofern der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. Abweichend kann Jens-Ulrich Koch
Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein
etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz
oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Nutzungs- und Abrechnungsdaten
von Jens-Ulrich Koch erhoben, gespeichert und genutzt werden, um die
Inanspruchnahme der Leistungen von Jens-Ulrich Koch zu ermöglichen und um diese
abzurechnen.
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